Den Gemeinde-Räten der einzelnen Gemeinden gehören die gewahlten Vertreterinnen und Vertreter aus der jeweiligen Gemeinden an, die direkt gewählt wurden sowie weitere Personen, die berufen oder durch den Kirchenvorstand beauftragt sind. Die Gemeinde-Räte können für ihre pastoralen Aufgaben Ausschüsse einrichten, die sie für ihre Arbeit notwendig halten.
Der Gemeinde-Rat trägt Sorge für die "Kirche vor Ort"
Bei den Wahlen zum neuen GdG-Rat Mönengladbach-Mitte in der Pfarre Sankt Vitus im November 2013 wurde für die Gemeinden St. Maria Rosenkranz - St. Albertus - St. Elisabeth auch ein gemeinsamer Gemeinde-Rat gewählt.
Aufgaben und Mitwirkungsrechte des Gemeinde-Rates
Der Gemeinderat nimmt unter Beachtung von Zuständigkeiten und Vereinbarungen gemäß § 3 Ziffer 5 b der Satzung für den GdG-Rat unter anderem die folgenden Aufgaben wahr:
Mitglieder des Gemeinde-Rates
Den Gemeinde-Räten der einzelnen Gemeinden gehören an:
Die Anzahl der gewählten Mitglieder muss größer sein als die Anzahl der berufenen und amtlichen Mitglieder zusammen.
Die Vollversammlung aller Gremien wird bei wichtigen Entscheidungen einberufen.