Gemeinderäte

Im Einzelnen:

Gemeinderat St. Barbara

  • Anstöß, Barbara, St. Barbara, Pfarrsekretärin
  • Anstöß, Raimund, St. Barbara, Dipl. Finanzwirt
  • Dekaat, Ursula, St. Barbara, Hausfrau
  • Ewers, Klaus, St. Barbara, Verwaltungsfachangestellter
  • Frambach, Ulrike, St. Barbara, Hausfrau/Übungsleiterin
  • Knauf, Georg, St. Barbara, Lehrer
  • Müller, Dr. Florian, St. Barbara, Wirtschaftsingenieur
  • Pasch, Gabi, St. Barbara, Dipl. Sozialarbeiterin
  • Vosshans-Berndzen, Astrid, St. Barbara, Architektin
  • Wüllenweber, Marlene, St. Barbara, Hausfrau
Berufene Mitglieder
  • Houben, Kirsten, GdG-Rat St. Vitus, Erzieherin
  • Leyendeckers, Norbert, GdG-Rat St. Vitus, Verwaltungsfachangestellter
Vorstand
  • Anstöß, Raimund,  Vorstandsmitglied, Vorsitzender
  • Ewers, Klaus, Vorstandsmitglied, Stellvertr. Vorsitzender
  • Pfr. P. Thome OFM, Wolfgang, Gemeindeleiter, Pfarrer

Gemeinderat St. Mariä Himmelfahrt im Münster St. Vitus

  • Beck, Veronika
  • von Berg, Melanie
  • von Berg, Nathalie
  • Lorenz, Charlotte - Sprecherin des Gemeinderates
  • Blättler, Dr. Peter - Leiter der GdG MG-Mitte, Propst
  • Rütten, Christoph - Gemeindeleiter, Gemeindereferent

Gemeinderat St. Maria Rosenkranz

  • Arumainayagam, Anusya, St. Maria Rosenkranz, Arzthelferin
  • Breil, Iris, St. Maria Rosenkranz, Erzieherin
  • Budde, Alexander, St. Maria Rosenkranz, IT-Systementwickler
  • Jantzen, Hildegunde, St. Maria Rosenkranz, Lehrerin a.D.
  • Lerpscher, Jutta, St. Maria Rosenkranz, CRM-Beauftragte
  • Rautenberg, Monika, St. Maria Rosenkranz, Steuerfachangestellte
Berufene Mitglieder
  • Kallumadikal, Sindhu, St. Maria Rosenkranz, IT Ber., Mutter, Hausfrau
  • Netzter-Köntges, Monika, Vorstandsmitglied, Sprecherin Vorstand
Vorstand / Sprecherteam
  • Breil, Iris, Vorstandsmitglied, Sprecherin Vorstand
  • Budde, Alexander, Vorstandsmitglied, Sprecher Vorstand
  • Netzter-Köntges, Monika, Vorstandsmitglied, Sprecherin Vorstand
  • Rautenberg, Monika, Vorstandsmitglied, Sprecherin Vorstand
  • Mahn, Wolfgang, Gemeindeleiter, Gemeindereferent

Zusammensetzung und Aufgaben

Den Gemeinde-Räten der einzelnen Gemeinden gehören die gewahlten Vertreterinnen und Vertreter aus der jeweiligen Gemeinden an, die direkt gewählt wurden sowie weitere Personen, die berufen oder durch den Kirchenvorstand beauftragt sind. Die Gemeinde-Räte können für ihre pastoralen Aufgaben Ausschüsse einrichten, die sie für ihre Arbeit notwendig halten.

Der Gemeinde-Rat trägt Sorge für die "Kirche vor Ort"
Bei den Wahlen zum neuen GdG-Rat Mönengladbach-Mitte in der Pfarre Sankt Vitus im November 2013 wurde für die Gemeinden St. Maria Rosenkranz - St. Albertus - St. Elisabeth auch ein gemeinsamer Gemeinde-Rat gewählt.

Aufgaben und Mitwirkungsrechte des Gemeinde-Rates
Der Gemeinderat nimmt unter Beachtung von Zuständigkeiten und Vereinbarungen gemäß § 3 Ziffer 5 b der Satzung für den GdG-Rat unter anderem die folgenden Aufgaben wahr:

  • anwaltschaftliche Sorge um die konkrete Ausgestaltung von Verkündigung, Diakonie und Liturgie in der Gemeinde,
  • Förderung der Gemeinschaftsbildung,
  • Unterstützung gemeindespezifischer Projekte und Partnerschaften,
  • Sorge um eine gute Kultur unter den ehrenamtlich Tätigen,
  • Vorschlagsrecht für die Beauftragung zur Predigt und von Kommunionhelfern/innen sowie Leitern/innen von Wort-Gottes-Feiern und Beerdingungen,
  • Mitwirkung bei der Erstellung des Pastoralkonzepts der Gemeinschaft der Gemeinden,
  • Förderung des gottesdienstlichen Lebens im Rahmen der für die Gemeinschaft der Gemeinden getroffenen Vereinbarungen, Ordnung zur Bildung der Gemeinderäte
  • Mitarbeit in orts- bzw. stadtteilbezogenen Initiativen.

Mitglieder des  Gemeinde-Rates
Den Gemeinde-Räten der einzelnen Gemeinden gehören an:

  • Gewählte Mitglieder: die Mitglieder werden parallel zur Wahl des GdG-Rats gewählt. Die Zahl der zu wählenden Mitglieder legt der amtierende Gemeinderat in Absprache mit dem GdG-Rat vor der Wahl fest.
  • Berufene Mitglieder: der Gemeinderat kann weitere Mitglieder berufen.
  • Amtliches Mitglied: der Leiter der Gemeinschaft der Gemeinden oder ein von ihm beauftragtes Mitglied des Pastoralteams der Gemeinschaft der Gemeinden iststimmberechtigtes Mitglied des Gemeinderats.

Die Anzahl der gewählten Mitglieder muss größer sein als die Anzahl der berufenen und amtlichen Mitglieder zusammen.

Vollversammlung aller Gremien 

Die Vollversammlung aller Gremien wird bei wichtigen Entscheidungen einberufen.