In den GdG-Rat wählt jede Gemeinde direkt Mitglieder als Vertreterinnen und Vertreter. Mitglieder kirchlicher Einrichtungen und Gruppen werden vom GdG-Rat berufen. DerGdG-Rat richtet für die pastoralen Aufgaben Ausschüsse ein, die er für seine Arbeit notwendig hält.